Seit dem 01.03.2016 gilt die Ergänzungsregelung B011 „Anforderungen an Sandungsanlagen“. Diese Regelung betrifft alle mit Sandungsanlagen ausgerüsteten bzw. ausrüstbaren Fahrzeuge, die der EBO bzw EBSO unterliegen. Besonders betroffen sind die Halter der Bestandsfahrzeuge, sie müssen eine Bestandsaufnahme und -bewertung durchführen und ggf. Anpassungen an den Sandungsanlagen vornehmen, wenn das Mindestanforderungsniveau nicht erreicht wird. Auch ausländische Fahrzeuge sind betroffen, wenn sie auf deutschen Strecken verkehren (außer Grenzbetriebsstrecken). Die Beobachtung des aktuellen Zustandes des Fahrzeugbestandes zeigt, das noch große Optimierungspotentiale ungenutzt sind. Ich berate Sie gern, wie sie diese aktivieren können.

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